Das Gesetz zu den Griechenlandhilfen
Das schöne am Internet ist es ja das man schnell Zugriff auf die Originaldokumente erhält und sich selbst ein Bild davon machen kann, wie die Gesetze formuliert sind mit denen mal eben 22,5 Milliarden Euro nach Griechenland wandern. Natürlich nicht direkt aus dem Bundeshaushalt, der gibt erstmal nur eine Bürgschaft für die KFW ab, die dann die entsprechenden Kredite nach Griechenland vergibt. Den Gesetzestext und den Link zum Protokoll habe ich im Blicklog gefunden. Dabei sind mir aber im Text ein paar interessante Passagen aufgefallen, die ich erstens recht merkwürdig finde und die ein wenig Licht auf die Modalitäten werfen.
So fand vor einigerzeit im Blicklog die Spekulation statt, ob denn Deutschland sich für seine Rettungsgelder mit CDS absichert, bzw. schon am Markt für CDS tätig ist und schon dabei ist sich entsprechende Kontrakte zu sichern. So hat der Blicklog berechnet würde eine Absicherung von den damals noch 8,4 Milliarden Euro etwa 500 Millionen Euro kosten. Zwar wird im Gesetzestext nicht auf CDS eingegangen, aber es steht zwei Sätze drin, die das Ganze näher beleuchten könnten:
“Soweit die von der Hellenischen Republik zu entrichteten Zinsen die Kosten der KFW übersteigen, entstehen Haushaltseinnahmen. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des Bundes aus der Garantie ist gering”
Das heißt im Klartext, wenn der Reinngewinn die Differenz der Kosten der KFW und die Einnahmen durch die Zinsleistungen der Griechen ist, dann sichert sich der Bund seine Bürgschaft für diesen KFW Kredit nicht nocht extra über CDS ab. Der zweite Satz ist aber merkwürdig. Wie kann man anhand der latenten Pleite Gefahr Griechenlands und dem hohen Schuldenstand selbst nach der Rettung jetzt schon so sicher davon ausgehen, das die Inanspruchnahme der Garantie “gering” sein sollte. Zum jetzigen Zeitpunkt bei diesen Turbulenzen am Markt, der sogar noch davon ausgehen das Griechenland trotz der Rettung innerhalb eines Jahres pleite gehen wird. Vorallem deswegen da das Sparpaket für Griechenland sehr drakonisch ist und wohl kaum durchgehalten werden kann, bei den jetzt schon gewalttätigen Protesten und Generalstreiks. Also könnte auch die KFW CDS aufgenommen haben um so einen Garantie Fall möglichst auszuschliessen, positiv gedacht. Allerdings wäre die Bundesbürgschaft wiederum dann überflüssig, hätte sich die KFW voll über CDS abgesichert, somit würde sie diese also nicht “benötigen”. Vorallem wer sich die vergebliche Mühe gemacht hat in dem Protokoll der Debatte irgendetwas erhellendes zu einer möglichen Pleitegefahr oder Umschuldung trotz Rettung zu hören, der wird wohl auch wie ich eher zur Meinung kommen, dass da nichts über CDS abgesichert wurde. Also ein eindeutiger Zock mit naiver Hoffnung, dass die Wahrscheinlichkeit “gering” seih.
Auch ist im Gesetzestext weder noch im Protokoll der Sitzung irgendein Wort zu hören von dem Status der Kredite. Den Abgeordneten ist es wichtiger paar gute Witze zu reissen als ein ernsthaftes Thema anzuschneiden. So sollen die Kredite der EU Staaten die Griechenland zur Rettung überlassen worden sind nur einen junior Status aufweisen, nachzulesen in der FTD. Es soll sich nämlich um zwei verschiedene Pakete handeln. Das vom IWF ist wie üblich als super-senior klassifiziert, das bedeuted es wird vorrangig vor allen an deren Gläubigern bedient, wenn denn Griechenland doch pleite geht. Das Paket der EU selbst als super-senior zu klassifizieren, wäre aus rechtlichen Gründen schwer gewehsen, hier hätte es massiven Widerstand der anderen Gläubiger gegeben. Dieses Recht haben nur IWF und Weltbank. Doch die EU ist eventuell noch großzügiger zu den bisherigen Gläubigern gewehsen und hat ihr Paket als junior defniniert. Das heißt bei einem haircut bekommt erst der IWF sein Geld, vollständig, dann erhalten die Gläubiger anteilig ihr Geld und ganz am Ende wenn schon kein Geld mehr zu verteilen wäre würden dann die EU Länder etwas bekommen. Fällt ein Heircut größer als 27% aus, würden die EU Staaten keinen einzigen Cent ihrer Rettungsgelder sehen. Ich bin bisher in meinen Überlegungen zu einer Umschuldung von einem haircut von 30% ausgegangen. Mehr dazu im Spiegelfechter. Es ist ein Skandal das solche wichtigen Punkte nicht im Gesetz stehen.
Bezeichnend für den ganzen planlosen Zustand der Bundesregierung mit der Griechenlandkrise steht auch Abschnitt C. Alternativen. Dort steht lapidar: “Es bestehen keine Alternativen.” Da kann man fast nur Volker Pispers zitieren, der die Alternativlosigkeit zwar zu einem anderen alternativlosen Thema, aber dennoch treffend auf den Punkt gebracht hat:
“Wer ernsthaft davon überzeugt ist, dass es in einer Situation keine Alternative gibt, hat entweder den Bezug zur Realität komplett verloren, oder er ist derart tief in einen Sumpf gewatet, dass ihn tatsächlich jede Bewegung in das Verderben führt.”
Vorläufiges Protokoll der Bundestagssitzung vom 5ten Mai.
Update
Auch noch ein pikantes Detail das ich gerade noch gelesen habe. Anscheinend haben laut FTD die EU Staaten eine Vereinbarung getroffen, so dass diejenigen Länder deren Zinsen teurer werden, als Griechenland für seine Hilfen zahlt, von sich aus die Kreditvergabe an Griechenland einstellen können. Entweder springen dann die anderen Länder ein und tragen die Zinsdifferenz, oder aber übernehmen dann die kompletten Tranchen selbst. Von dieser Klausel dürfte insbesondere Portugal wohl bald gebrauch machen, oder aber Spanien.
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One Comment on Das Gesetz zu den Griechenlandhilfen
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Investments und Geldanlagen - Blog on
Mon, 20th Jun 2011 11:20
Die Finanzminister der Euro Zone sorgen für Druck auf den Märkten…
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